Allgemeine Geschäftsbedingungen

MoorFutures Online-Shop

Präambel

Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat die Marke MoorFutures© zur Generierung von Klimaschutzzertifikaten für den freiwilligen Kohlenstoffmarkt entwickelt. Dem Projekt MoorFutures© liegen folgende Annahmen zugrunde:

Bemühungen um einen ausgewogenen Klimaschutz machen es unumgänglich, die Klimarelevanz von Landnutzungen und Landnutzungsänderungen zu berücksichtigen. Nutzungen der Moore, die mit deren Entwässerung einhergehen, führen zu einem Zerfall (»Mineralisierung«) des Torfes und damit zur Freisetzung erheblicher Treibhausgasmengen. Die Treibhausgasfreisetzung trockengelegter Moore ist eine der größten bekannten Quellen.

Eine Wiedervernässung kann diesen Prozess stoppen und damit zu einer erheblichen Verminderung der Treibhausgasfreisetzung führen. Weitere Vorteile ergeben sich im Bereich des Wassermanagements, da Moore als Retentionsräume wirken. Schließlich stellen wiedervernässte Moore wichtige Lebensräume bedrohter Arten dar. Mit den MoorFutures© soll die Klimaschutzleistung wiedervernässter Moore honoriert werden.

Im Rahmen der Ländervereinbarung zwischen den Ländern Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg vom 30.05.2012 hat das Land Brandenburg das Recht erhalten, die geschützte Marke »MoorFutures« für eigene Moorschutzprojekte zu verwenden.

Für die Entwicklung, Validierung, Verifizierung und Registrierung der Zertifikate sind mit dem MoorFutures©-Standard verbindliche Kriterien erstellt worden. Die hohe Qualität des Standards wird im Wesentlichen durch folgende Merkmale gewährleistet:

  • Transparenz bei der Entwicklung von Projekten nach dem MoorFutures©-Standard
  • Freiwilligkeit der Moorschutzprojekte
  • Verifizierbare Emissionseinschätzungen der Moorstandorte
  • Zusätzlichkeit der Moorschutzmaßnahmen
  • Validität und Vertrauenswürdigkeit der Moorschutzmaßnahmen
  • Permanenz und Absicherung der Moorschutzmaßnahmen

Mit einer weiteren Vereinbarung vom 30.05.2012 hat das Land Brandenburg der nach § 4 der Flächenpoolverordnung Brandenburg staatlich anerkannten Flächenagentur Brandenburg GmbH als Eigengesellschaft des Naturschutzfonds Brandenburg, Stiftung des öffentlichen Rechts, das Exklusivrecht gewährt, im Rahmen der Verwendung einer einfachen Markenlizenz Projekte auf dem freiwilligen Kompensationsmarkt im Land Brandenburg anzubieten und zu vermarkten.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Gegenstand des Vertrages

(1) Gegenstand des Vertrages ist der Verkauf von MoorFutures© an den Käufer. Ein MoorFutures© steht für die anteiligen Kosten, die Wiedervernässungs-Maßnahmen auf geeigneten Moorstandorten in Bezug auf die Treibhausgasemissionsreduzierung von einer Tonne Kohlendioxid voraussichtlich verursachen. Die Einnahmen aus der Veräußerung sämtlicher für einen Standort bzw. ein Projekt abgeschätzten MoorFutures© ermöglicht die Umsetzung der jeweiligen Maßnahme. Zu jedem Projekt wird ein Register geführt, in dem die Investoren namentlich mit der Anzahl der erworbenen MoorFutures© genannt werden.

(2) Die im Rahmen dieses Vertrages angebotenen MoorFutures© werden in Moorwiedervernässungsprojekten generiert.

  • Rehwiese bei Freienhagen (Landkreis Oberhavel / Stadt Liebenwalde):

Das Vermeidungspotential dieses Projektes wurde mit insgesamt 6.744 MoorFutures© berechnet. Die Vermeidungskosten belaufen sich auf 67,23 Euro (netto zuzüglich der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer) pro Tonne bzw. 7,14 Euro (netto zuzüglich der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer) pro 100 Kilogramm. Die Projektlaufzeit beträgt 50 Jahre. Das Projekt ist von der Hochschule für nachhaltige Entwicklung zertifiziert.

  • Kranichwiese bei Gramzow (Landkreis Oberhavel, Gemeinde Gransee):

Das Vermeidungspotenzial dieses Projektes wurde mit insgesamt 4.652 MoorFutures© berechnet. Die Vermeidungskosten belaufen sich auf 100,00 Euro (netto zzgl. der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer) pro Tonne bzw. 10,00 Euro (netto zzgl. der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer) pro 100 Kilogramm. Die Projektlaufzeit beträgt 50 Jahre. Das Projekt wird durch die Hochschule für nachhaltige Entwicklung in Eberswalde zertifiziert.

§2 Leistungen der Flächenagentur

(1) Die Flächenagentur verpflichtet sich, dem Käufer aus dem jeweiligen Moorwiedervernässungsprojekt je MoorFutures© entsprechend Tonnen Kohlenstoffdioxid-Einsparpotential zuzuordnen. Sie verpflichtet sich weiterhin, das im Rahmen dieses Vertrages ermittelte Einsparpotential an das zuständige Ministerium des Landes Brandenburg zu melden und dort außerdem über die Stilllegung der verkauften MoorFutures© zu berichten.

(2) Die Flächenagentur sichert zu, dass für die Wiedervernässungs-Maßnahmen im jeweiligen MoorFutures©-Projekt nur Flächen genutzt werden, die in der rechtlichen Verfügungsbefugnis der Flächenagentur stehen und dauerhaft gesichert sind.

(3) Die Flächenagentur sichert zu, dass die Wiedervernässungs-Maßnahmen im jeweiligen MoorFutures©-Projekt nach Maßgaben der zuständigen Behörde durchgeführt wurden bzw. werden.

(4) Die Flächenagentur sichert zu, dass die Wiedervernässung im jeweiligen MoorFutures©-Projekt nicht auf andere Weise gefördert oder finanziert wird.

(5) Die Flächenagentur verpflichtet sich, zur Sicherung der Wiedervernässungs-Maßnahmen im jeweiligen MoorFutures©-Projekt erforderliche Unterhaltungs- und Pflegemaßnahmen für die Dauer von 50 Jahren zu gewährleisten.

(6) Die Flächenagentur verpflichtet sich, dem Käufer jederzeit Auskunft über das jeweilige MoorFutures©-Projekt zu erteilen.

§3 Termine und Ausführungsfristen

(1) Die Flächenagentur hat mit der Wiedervernässungs-Maßnahme bereits begonnen, sofern nicht Satz 2 dieses Paragrafen zutrifft.

(2) Im Rahmen eines Vorkontingents, das nach Prüfung ebenfalls durch die Hochschule für nachhaltige Entwicklung in Eberswalde freigegeben wird, ist der Verkauf von 25% der Gesamtmenge an MoorFutures© eines Projektes bereits vor Beginn der baulichen Umsetzung möglich.

§4 Vertragsabschluss

(1) Die Flächenagentur verpflichtet sich, dem Käufer jederzeit Auskunft über das jeweilige MoorFutures©-Projekt zu erteilen. Kunden der Flächenagentur Brandenburg GmbH können sowohl Verbraucher als auch Unternehmer sein. Als Verbraucher ist jede natürliche Person zu betrachten, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (gem. §13 BGB).

(2) Ein Unternehmer im Sinne dieser AGB ist jede natürliche oder juristische Person oder aber auch eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (gem. §14 BGB).

(3) Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Durch Anklicken des Buttons »Bestellen« geben Sie eine verbindliche Bestellung ab. Die Bestätigung des Eingangs Ihrer Bestellung erfolgt zusammen mit der Annahme der Bestellung durch automatisierte E-Mail. Mit dieser E-Mail-Bestätigung ist der Kaufvertrag zustande gekommen.

(4) Ihr Vertragspartner ist:

Flächenagentur Brandenburg GmbH
Neustädtischer Markt 22, 14776 Brandenburg an der Havel

Sitz der Gesellschaft: Brandenburg an der Havel
Amtsgericht Potsdam, HRB 16258 P
Geschäftsführerin: Anne Schöps

§5 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Die Flächenagentur erhält je MoorFutures©-Zertifikat und damit je Tonne Kohlenstoffdioxideinsparung eine Vergütung in Höhe der im Online-Shop genannten Summe zuzüglich der zum Zeitpunkt des Kaufes gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer.

(2) Für den jeweiligen Betrag werden dem Käufer beim Kaufvorgang Bezahlungsmöglichkeiten mit den jeweils erforderlichen Details angeboten (Stand 02/2025: Paypal oder Banküberweisung).

(3) Der Name des Käufers und seine gezeichneten Anteile MoorFutures© werden in das konkrete Stilllegungsregister aufgenommen. Dieses wird von der Flächenagentur geführt und beim zuständigen Ministerium des Landes Brandenburg hinterlegt. Eine Veröffentlichung der personenbezogenen Daten in diesem Register erfolgt, auch auf Nachfrage von Dritten, nicht.

(4) Nach Eingang des in Absatz 1 genannten Betrages stellt die Flächenagentur dem Käufer ein Zertifikat im vereinbarten Leistungsumfang zu. Der Käufer ist vorleistungsverpflichtet. Die Bearbeitungsdauer zur Freigabe des MoorFutures© bzw. Moorfrosches und ordnungsgemäßen Führung des Stilllegungsregisters zur Vermeidung von Doppelzählung kann bis zu fünf Werktagen in Anspruch nehmen. Das Zertifikat wird per Mail als PDF versendet.

§6 Widerrufsrecht und Widerrufsfolgen

Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Sie haben nach fernabsatzrechtlichen Bestimmungen das Recht, Vertragserklärungen nach Maßgabe der folgenden Belehrung zu widerrufen.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlus-ses, bzw. im Falle eines postalischen Versands ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung, z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Der Widerruf ist zu richten an:
Flächenagentur Brandenburg GmbH
Neustädtischer Markt 22, 14776 Brandenburg an der Havel

E-mail: mail@flaechenagentur.de
Telefon: (03381) 21 10 210

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.

Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Wi-derruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

Wir tragen die Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Um-gang mit ihnen zurückzuführen ist.

Muster-Widerrufserklärung

Möchten Sie den Vertrag widerrufen, können Sie gern diese Mustererklärung nutzen.

Empfänger:
Flächenagentur Brandenburg GmbH
Neustädtischer Markt 22, 14776 Brandenburg an der Havel

E-mail: mail@flaechenagentur.de
Tel: (03381) 21 10 210

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / Bestellt am (*) / erhalten am (*)

Name des/der Verbraucher(s)
Anschrift des/der Verbraucher(s)

Unterschrift des/der Verbraucher(s) nur bei Mitteilung auf Papier
Datum (*) Unzutreffendes streichen

Ausschluss bzw. vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts bei digitalen Produkten

Die Flächenagentur beginnt mit der Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen in dem Moment, in dem sie das Zertifikat bereitstellt, vgl. § 356 Abs. 5 Nr. 2 lit. a) BGB. Das Widerrufsrecht erlischt mit der Vertragserfüllung.

Mit dem Ankreuzen des Feldes „Für digitale Produkte: Ich stimme ausdrücklich zu, dass vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung des Vertrags begonnen wird. Mir ist be-kannt, dass mit Beginn der Ausführung des Vertrages mein Widerrufsrecht erlischt.“ stimmen die Kundinnen und Kunden dem Ausschluss bzw. dem vorzeitigen Erlöschen des 14-tägigen Widerrufsrechts zu. Es handelt sich um ein Pflichtfeld für das Absenden des Angebots.

§7 Beschwerden

(1) Die EU-Kommission stellt eine Plattform für außergerichtliche Streitschlichtung bereit. Verbraucher haben dort die Möglichkeit, Streitigkeiten im Zusammenhang mit Ihrer Online-Bestellung zunächst ohne die Einschaltung eines Gerichts zu klären. Die Streitbeilegungs-Plattform erreichen Sie ab dem 15. Februar 2016 unter dem externen Link http://ec.europa.eu/consumers/odr/.

§8 Vertragstextspeicherung

(1) Der Vertragstext wird für die Kaufabwicklung nach Vertragsschluss nicht gespeichert und ist auf der Website für den Kunden nicht erneut abrufbar. Über die Druckfunktion des Browsers kann die Website mit den maßgeblichen Vertragsinformationen während des Bestellvorgangs ausgedruckt werden. Zudem teilt die Flächenagentur Brandenburg GmbH dem Kunden die erforderlichen Vertragsinformationen mit.

(2) Nach dem Drücken des Buttons »Bestellen« ist eine Änderung nicht mehr möglich.

§9 Sprache

(1) Vertragssprache ist Deutsch.

§10 Gerichtsstand/ Rechtswahl

(1) Als ausschließlicher Gerichtsstand wird der Sitz der Flächenagentur vereinbart. Anwendbares Recht ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§11 Haftungsausschluss

(1) Die Flächenagentur Brandenburg GmbH haftet nicht für die Richtigkeit der Ihnen von der Zertifizierungsorganisation zugänglich gemachten Informationen und die Angabe in Prospekten bzgl. der verursachten Emissionen und der erreichten Emissionsminderungen und anderen Projektinformationen.

(2) Die Flächenagentur Brandenburg GmbH haftet auch nicht für den Eintritt der Reduzierung einer konkret nachweisbaren Menge an Treibhausgasemissionen. Diesen Nachweis führen die beauftragten Prüfer.

§12 Änderung dieser AGB

(1) Die Flächenagentur Brandenburg GmbH ist zu Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und sonstigen Bedingungen berechtigt. Die Änderungen werden nur aus triftigen Gründen durchgeführt, insbesondere aufgrund neuer technischer Entwicklungen, Änderungen der Rechtsprechung oder sonstigen, gleichwertigen Gründen. Die Flächenagentur verpflichtet sich dazu, Ihre Vertragspartner über die geplanten Änderungen zu informieren. Der Vertragspartner kann ihr innerhalb einer Frist von vier Wochen widersprechen. Unterbleibt ein Widerspruch, gilt die Zustimmung als erteilt.

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