Allgemeine Geschäftsbedingungen Online-Shop
Präambel
Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat die Marke MoorFutures zur Generierung von Klimaschutzzertifikaten für den freiwilligen Kohlenstoffmarkt entwickelt. Dem Projekt MoorFutures liegen folgende Annahmen zugrunde:
Bemühungen um einen ausgewogenen Klimaschutz machen es unumgänglich, die Klimarelevanz von Landnutzungen und Landnutzungsänderungen zu berücksichtigen. Nutzungen der Moore, die mit deren Entwässerung einhergehen, führen zu einem Zerfall (»Mineralisierung«) des Torfes und damit zur Freisetzung erheblicher Treibhausgasmengen. Die Treibhausgasfreisetzung trockengelegter Moore ist eine der größten bekannten Quellen.
Eine Wiedervernässung kann diesen Prozess stoppen und damit zu einer erheblichen Verminderung der Treibhausgasfreisetzung führen. Weitere Vorteile ergeben sich im Bereich des Wassermanagements, da Moore als Retentionsräume wirken. Schließlich stellen wiedervernässte Moore wichtige Lebensräume bedrohter Arten dar. Mit den MoorFutures soll die Klimaschutzleistung wiedervernässter Moore honoriert werden.
Im Rahmen der Ländervereinbarung zwischen den Ländern Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg vom 30.05.2012 hat das Land Brandenburg das Recht erhalten, die geschützte Marke »MoorFutures« für eigene Morrschutzprojekte zu verwenden.
Für die Entwicklung, Validierung, Verifizierung und Registrierung der Zertifikate sind mit dem MoorFutures Standard verbindliche Kriterien erstellt worden. Die hohe Qualität des Standards wird im Wesentlichen durch folgende Merkmale gewährleistet:
- Transparenz bei der Entwicklung von Projekten nach dem MoorFutures Standard
- Freiwilligkeit der Moorschutzprojekte
- Verifizierbare Emissionseinschätzungen der Moorstandorte
- Zusätzlichkeit der Moorschutzmaßnahmen
- Validität und Vertrauenswürdigkeit der Moorschutzmaßnahmen
- Permanenz und Absicherung der Moorschutzmaßnahmen
Mit einer weiteren Vereinbarung vom 30.05.2012 hat das Land Brandenburg der nach § 4 der Flächenpoolverordnung Brandenburg staatlich anerkannten Flächenagentur Brandenburg GmbH als Eigengesellschaft des Naturschutzfonds Brandenburg, Stiftung des öffentlichen Rechts, das Exklusivrecht gewährt, im Rahmen der Verwendung einer einfachen Markenlizenz Projekte auf dem freiwilligen Kompensationsmarkt im Land Brandenburg anzubieten und zu vermarkten.
§1 Gegenstand des Vertrages
(1) Gegenstand des Vertrages ist der Verkauf von MoorFutures an den Käufer. Ein MoorFuture steht für die anteiligen Kosten, die Wiedervernässungsmaßnahmen auf geeigneten Moorstandorten in Bezug auf die Treibhausgasemissionsreduzierung von einer Tonne Kohlendioxid voraussichtlich verursachen. Die Einnahmen aus der Veräußerung sämtlicher für einen Standort bzw. ein Projekt abgeschätzten MoorFutures ermöglicht die Umsetzung der jeweiligen Maßnahme. Zu jedem Projekt wird ein Register geführt, in dem die Investoren namentlich mit der Anzahl der erworbenen MoorFutures genannt werden.
(2) Die im Rahmen dieses Vertrages angebotenen MoorFutures werden im Wiedervernässungsprojekt Rehwiese bei Freienhagen (Landkreis Oberhavel / Stadt Liebenwalde) generiert. Das Vermeidungspotential dieses Projektes wurde mit insgesamt 6.744 MoorFutures berechnet. Die Vermeidungskosten belaufen sich auf 67,23 Euro (netto zuzüglich der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer) pro Tonne bzw. 7,14 Euro (netto zuzüglich der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer) pro 100 Kilogramm. Die Projektlaufzeit beträgt 50 Jahre. Das Projekt ist von der Hochschule für Nachhaltige Entwicklung zertifiziert.
§2 Leistungen der Flächenagentur
(1) Die Flächenagentur verpflichtet sich, dem Käufer aus dem Projekt Rehwiese je MoorFuture entsprechend Tonnen Kohlenstoffdioxid Einsparpotential zuzuordnen. Sie verpflichtet sich weiterhin, das im Rahmen dieses Vertrages ermittelte Einsparpotential an das Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz zu beantragen und die Registrierung zu beantragen.
(2) Die Flächenagentur sichert zu, dass für die Wiedervernässungsmaßnahme Rehwiese nur Flächen genutzt werden, die in der rechtlichen Verfügungsbefugnis der Flächenagentur stehen und dauerhaft gesichert sind.
(3) Die Flächenagentur sichert zu, dass die Wiedervernässungsmaßnahme Rehwiese nach Maßgaben der zuständigen Behörde durchgeführt wurden bzw. werden.
(4) Die Flächenagentur sichert zu, dass die Wiedervernässung Rehwiese nicht auf andere Weise gefördert oder finanziert wird.
(5) Die Flächenagentur verpflichtet sich, zur Sicherung der Wiedervernässungsmaßnahme Rehwiese erforderliche Unterhaltungs- und Pflegemaßnahmen für die Dauer von 50 Jahren zu gewährleisten.
(6) Die Flächenagentur verpflichtet sich, dem Käufer jederzeit Auskunft über die Wiedervernässungsmaßnahme Rehwiese zu erteilen.
§3 Termine und Ausführungsfristen
(1) Die Flächenagentur hat mit der Wiedervernässungsmaßnahme bereits begonnen.
§4 Vertragsabschluss
(1) Die Flächenagentur verpflichtet sich, dem Käufer jederzeit Auskunft über die Wiedervernässungsmaßnahme Rehwiese zu erteilen. Kunden der Flächenagentur Brandenburg GmbH können sowohl Verbraucher als auch Unternehmer sein. Als Verbraucher ist jede natürliche Person zu betrachten, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, das weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (gem. §13 BGB).
(2) Ein Unternehmer im Sinne dieser AGB ist jede natürliche oder juristische Person oder aber auch eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (gem. §14 BGB).
(3) Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Durch Anklicken des Buttons »Bestellen« geben Sie eine verbindliche Bestellung ab. Die Bestätigung des Eingangs Ihrer Bestellung erfolgt zusammen mit der Annahme der Bestellung durch automatisierte E-Mail. Mit dieser E-Mail-Bestätigung ist der Kaufvertrag zustande gekommen.
(4) Ihr Vertragspartner ist:
Flächenagentur Brandenburg GmbH
Neustädtischer Markt 22, 14776 Brandenburg an der Havel
Sitz der Gesellschaft: Brandenburg an der Havel
Amtsgericht Potsdam, HRB 16258 P
Geschäftsführerin: Anne Schöps
§5 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Die Flächenagentur erhält je MoorFuture und damit je Tonne Kohlenstoffdioxideinsparung eine Vergütung in Höhe von 67,00 EUR netto zuzüglich der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer.
(2) Der Betrag ist unter Angabe des Verwendungszwecks »MoorFuture – Name – Datum« auf nachfolgendes Konto zu überweisen:
Kontoinhaber: Flächenagentur Brandenburg GmbH
Bank: Commerzbank Potsdam
IBAN: DE55160400000111388501
BIC: COBADEFFXXX
(3) Erfolgt der Vertragsabschluss online in der in § 4 Abs. 3 dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen beschriebenen Weise, stimmt der Käufer bereits durch Anklicken des Buttons »Bestellen« und Setzen eines Kreuzes in der entsprechenden Box einer Veröffentlichung des Kaufes zu. Dazu werden der Name des Käufers und seine gezeichneten Anteile MoorFutures in das konkrete Stilllegungsregister aufgenommen und für die Dauer von bis zu 24 Monaten auf den Internetseiten www.moorfutures-bb.de und www.moorfutures.de unter der Rubrik »Stilllegungsregister« veröffentlicht. Stimmt der Käufer der Veröffentlichung nicht auf diese Weise zu, wird er im Stilllegungsregister als »anonym« aufgeführt. Eine Veröffentlichung seines Kaufes auf den genannten Internetseiten erfolgt dann nicht.
(4) Nach Eingang des in Absatz 1 genannten Betrages stellt die Flächenagentur dem Käufer ein Zertifikat im vereinbarten Leistungsumfang zu. Der Käufer ist vorleistungsverpflichtet. Die Versendung der Zertifikate erfolgt nach Zahlungseingang innerhalb von 3-5 Werktagen.
§6 Lieferung
(1) Wir versenden nur innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten. Sollten sie einen Versand ausserhalb der EU-Mitgliedsstaaten wünschen, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.
§7 Widerrufsrecht und -folgen
(1) Verbrauchern steht nach den fernabsatzrechtlichen Bestimmungen ein Widerrufsrecht zu. Für den Fall der Ausübung des Widerrufsrechts trägt der Verbraucher regelmäßig die Kosten der Rücksendung, wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von EUR 40,00 nicht übersteigt oder wenn bei einem höheren Preis der Sache der Verbraucher die Gegenleistung oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht hat oder der Verbraucher seinen Wohnsitz ausserhalb der Europäischen Union hat, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.
(2) Als Verbraucher haben sie daher das Recht, ihre Vertragserklärung nach Maßgabe der folgenden Widerrufsbelehrung zu widerrufen:
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 §2 in Verbindung mit §1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß §312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 §3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
Postalisch:
Flächenagentur Brandenburg GmbH
Neustädtischer Markt 22, 14776 Brandenburg an der Havel
E-mail: mail@flaechenagentur.de
Fax: +49 (0) 3381 2110211
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten. Für den Fall der Ausübung des Widerrufsrechts trägt der Verbraucher regelmäßig die Kosten der Rücksendung, wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von EUR 40,00 nicht übersteigt oder wenn bei einem höheren Preis der Sache der Verbraucher die Gegenleistung oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht hat oder der Verbraucher seinen Wohnsitz ausserhalb der Europäischen Union hat, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang. Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann können Sie dieses Formular ausfüllen und senden Sie es an uns:
Flächenagentur Brandenburg GmbH
Neustädtischer Markt 22, 14776 Brandenburg an der Havel
E-mail: mail@flaechenagentur.de
Fax: +49 (0) 3381 2110211
Widerrufserklärung
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren
(*)/Bestellt am (*)/erhalten am (*)
Name des/der Verbraucher(s)
Anschrift des/der Verbraucher(s)
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum(*) Unzutreffendes streichen
§8 Beschwerden
(1) Die EU-Kommission stellt eine Plattform für außergerichtliche Streitschlichtung bereit. Verbraucher haben dort die Möglichkeit, Streitigkeiten im Zusammenhang mit Ihrer Online-Bestellung zunächst ohne die Einschaltung eines Gerichts zu klären. Die Streitbeilegungs-Plattform erreichen Sie ab dem 15. Februar 2016 unter dem externen Link http://ec.europa.eu/consumers/odr/ .
§9 Vertragstextspeicherung
(1) Der Vertragstext wird für die Kaufabwicklung nach Vertragsschluss nicht gespeichert und ist auf der Website für den Kunden nicht erneut abrufbar. Über die Druckfunktion des Browsers kann die Website mit den maßgeblichen Vertragsinformationen während des Bestellvorgangs ausgedruckt werden. Zudem teilt die Flächenagentur Brandenburg GmbH dem Kunden die erforderlichen Vertragsinformationen mit.
(2) Nach dem Drücken des Buttons »Bestellen« ist eine Änderung nicht mehr möglich.
§10 Sprache
(1) Vertragssprache ist Deutsch.
§11 Gerichtsstand/ Rechtswahl
(1) Als ausschließlicher Gerichtsstand wird der Sitz der Flächenagentur vereinbart. Anwendbares Recht ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§12 Haftungsausschluss
(1) Die Flächenagentur Brandenburg GmbH haftet nicht für die Richtigkeit der Ihnen von der Zertifizierungsorganisation zugänglich gemachten Informationen und die Angabe in Prospekten bzgl. der verursachten Emissionen und der erreichten Emissionsminderungen und anderen Projektinformationen.
(2) Die Flächenagentur Brandenburg GmbH haftet auch nicht für den Eintritt der Reduzierung einer konkret nachweisbaren Menge an Treibhausgasemissionen. Diesen Nachweis führen die beauftragten Prüfer.
§13 Änderung dieser AGB
(1) Die Flächenagentur Brandenburg GmbH ist zu Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und sonstigen Bedingungen berechtigt. Die Änderungen werden nur aus triftigen Gründen durchgeführt, insbesondere aufgrund neuer technischer Entwicklungen, Änderungen der Rechtsprechung oder sonstigen, gleichwertigen Gründen. Die Flächenagentur verpflichtet sich dazu, Ihre Vertragspartner über die geplanten Änderungen zu informieren. Der Vertragspartner kann ihr innerhalb einer Frist von vier Wochen widersprechen. Unterbleibt ein Widerspruch, gilt die Zustimmung als erteilt.